Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Ehescheidung.
Termine?
Die
Kommunikation
zwischen
Anwalt
und
Mandant
findet
überwiegend
über
das
Internet
und
Telefon
oder
per
Briefpost
statt,
sodass
in
der
Regel
kein
Anwaltsbesuch
vor
Ort
erforderlich
ist.
Bei
Bedarf
ist
ein
persönlicher
Besprechungstermin
ohne
Mehrkosten
möglich.
Tempo?
Ein
noch
einfacherer
und
schnellerer
Weg
zur
Scheidung
als
mit
unserem
online
ausgefüllten
Scheidungsformular
ist
aufgrund
der
gesetzlichen
Vorschriften praktisch nicht möglich.
Scheidung online?
Nur
die
Formalitäten
werden
online
bearbeitet.
Ein
Gerichtstermin
beim
zuständigen
Amtsgericht
ist
notwendig.
Das
persönliche
Erscheinen
ist
nahezu
immer
Voraussetzung.
Verfahrenskostenhilfe?
Verfahrenskostenhilfe
ist
möglich,
wenn
Sie
Geringverdiener
sind.
Wir
stellen
für
Sie
den
Antrag
auf
Verfahrenskostenhilfe.
Die
entsprechenden
Unterlagen
senden
wir Ihnen zu.
Kompetenz?
Wir sind seit über 10 Jahren im
Familienreht tätig. Qualität und
Aufwand sind absolut identisch zur
„normalen“ Scheidung.
Kosten?
Günstiger
als
per
Scheidung
„online“
geht
es
nicht.
Wir
nutzen
für
Sie
alle
Reduzierungsmöglichkeiten
aus
für
eine kostengünstige Scheidung.
Bei
Einvernehmlichkeit
können
sich
die
Eheleute
die
Kosten
für
einen
Anwalt teilen. Einer ist aber Pflicht!
Kurze Ehezeit?
Wenn
die
Ehezeit
unter
3
Jahren
liegt,
ist
eine
Durchführung
des
Versorgungsausgleichs
nur
auf
Antrag
einer
Partei
möglich,
auch
bei
erheblichen Anwartschaften.
Ausschluss?
Die Eheleute können eine
Vereinbarung treffen, dass auf den
Versorgungsausgleich verzichtet
wird. Das Gericht prüft lediglich die
Ausgewogenheit bzw.
Sittenwidrigkeit des Verzichts.
Versorgungsausgleich?
Es
werden
die
Rentenan-
wartschaften
und
die
Beamtenver-
sorgung,
die
die
Eheleute
während
der
Ehe
angesammelt
haben,
ausgeglichen
und
je
zur
Hälfte
beim
anderen
angerechnet.
Bei
der
Scheidung
wird
der
Versorgungs-
ausgleich in der Regel durchgeführt.
Sorgerecht?
Voraussetzung
einer
einvernehm-
lichen
Scheidung
ist
die
Einigkeit
über
das
Sorgerecht.
Eine
Entscheidung
darüber
fällt
normalerweise
nur
auf
Antrag
einer
Partei.
Das
gemeinsame
Sorgerecht
der
Eltern
bleibt
auch
nach
der
Scheidung bei beiden Elternteilen.
Umgangsrecht?
Beide Eltern müssen sich über den
Umgang einigen, notfalls mit Hilfe
des Jugendamts, schlimmstenfalls
muss das Gericht über den Umgang
entscheiden und eine Lösung
finden. Eine einvernehmliche
Lösung kommt jedoch dem
Kindeswohl immer entgegen!
Wartezeit?
Liegt
ein
notarieller
Vertrag
über
den
Verzicht
des
Versorgungsausgleichs
vor,
kann
die
Scheidung
auch
ohne
Wartezeit
(Trennungszeit)
von
1
Jahr
eingereicht
werden.
Der
Verzicht
kann
auch
vor
Gericht
erklärt
werden.
Gerichtskosten?
Die
Gerichtskosten
werden
vom
Gericht
nach
Antragstellung
angefordert.
Der
Antragsteller
zahlt
zunächst
alle
Kosten
an
die
Gerichtskasse.
Ein
Ausgleich
der
Kosten
ist
danach
die
Regel,
falls
keine
andere
Vereinbarung
getroffen wird.
Scheidungsvereinbarung?
Wenn Einigkeit bei allen Themen
herrscht, kann man direkt beim
Notar eine
Scheidungsvereinbarung/
Scheidungsfolgenvereinbarung
abschließen. Das Gericht führt
danach die Scheidung nur noch
formal durch. Ein Anwalt ist nötig.
Scheidungstermin?
Sobald
alle
Unterlagen
vollständig
beim
Gericht
vorliegen
und
ein
Versorgungsausgleich
nicht
durchgeführt
werden
muss,
bestimmt
das
Gericht
einen
Termin
zur
Scheidung.
Bei
diesem
ist
Ihre
Anwesenheit in aller Regel nötig.
Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt.
Streitwert
Anwaltskosten
Gerichtskosten
Gesamtkosten
3.000 €
621,78 €
216,00 €
837,78 €
4.000 €
773,50 €
254,00 €
1.027,50 €
5.000 €
925,23 €
292,00 €
1.217,23 €
6.000 €
1.076,95 €
330,00 €
1.406,95 €
7.000 €
1.228,68 €
368,00 €
1.596,68 €
8.000 €
1.380,40 €
406,00 €
1.976,13 €
10.000 Euro
1.683,85 Euro
482,00 Euro
2.165,85 Euro
13.000 Euro
1.820,70 Euro
534,00 Euro
2.354,70 Euro
16.000 Euro
1.957,55 Euro
586,00 Euro
2.543,55 Euro
19.000 Euro
2.094,40 Euro
658,00 Euro
2.732,40 Euro
22.000 Euro
2.231,25 Euro
690,00 Euro
2.921,25 Euro
25.000 Euro
2.368,10 Euro
742,00 Euro
3.110,10 Euro
30.000 Euro
2.591,23 Euro
812,00 Euro
3.403,23 Euro
35.000 Euro
2.814,35 Euro
882,00 Euro
3.696,35 Euro
40.000 Euro
3.037,48 Euro
952,00 Euro
3.989,48 Euro
*
Was bedeutet Streitwert?
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Der Streitwert ist abhängig vom gemeinsamen
monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute und der Anzahl aller Altersversorgungen.
Die Regel ist:
Scheidungsstreitwert ist das dreifache gemeinsame Monats-Nettoeinkommen der Eheleute
Versorgungsausgleich sind 10% vom Streitwert pro vorhandener Versorgung zusätzlich
Sie möchten die Kosten der Scheidung berechnen, dann können Sie den Scheidungskostenrechner nutzen oder sich einen
individuellen Kostenvoranschlag erstellen lassen.