ADRESSE Rechtsanwälte Schmidt & May Lauterbachstraße 5 01796 Pirna
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Termine? Die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant findet überwiegend über das Internet und Telefon oder per Briefpost statt, sodass in der Regel kein Anwaltsbesuch vor Ort erforderlich ist. Bei Bedarf ist ein persönlicher Besprechungstermin ohne Mehrkosten möglich. Tempo? Ein noch einfacherer und schnellerer Weg zur Scheidung als mit unserem online ausgefüllten Scheidungsformular ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften praktisch nicht möglich. Scheidung online? Nur die Formalitäten werden online bearbeitet. Ein Gerichtstermin beim zuständigen Amtsgericht ist notwendig. Das persönliche Erscheinen ist nahezu immer Voraussetzung. Verfahrenskostenhilfe? Verfahrenskostenhilfe ist möglich, wenn Sie Geringverdiener sind. Wir stellen für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Die entsprechenden Unterlagen senden wir Ihnen zu. Kompetenz? Wir sind seit über 10 Jahren im Familienrecht tätig. Qualität und Aufwand sind absolut identisch zur „normalen“ Scheidung. Kosten? Günstiger als per Scheidung „online“ geht es nicht. Wir nutzen für Sie alle Reduzierungsmöglichkeiten aus für eine kostengünstige Scheidung.  Bei Einvernehmlichkeit können sich die Eheleute die Kosten für einen Anwalt teilen. Einer ist aber Pflicht! Kurze Ehezeit? Wenn die Ehezeit unter 3 Jahren liegt, ist eine Durchführung des Versorgungsausgleichs nur auf Antrag einer Partei möglich, auch bei erheblichen Anwartschaften. Ausschluss? Die Eheleute können eine Vereinbarung treffen, dass auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird. Das Gericht prüft lediglich die Ausgewogenheit bzw. Sittenwidrigkeit des Verzichts. Versorgungsausgleich? Es werden die Rentenan-wartschaften und die Beamtenver-sorgung, die die Eheleute während der Ehe angesammelt haben, ausgeglichen und je zur Hälfte beim anderen angerechnet. Bei der Scheidung wird der Versorgungs-ausgleich in der Regel durchgeführt. Sorgerecht? Voraussetzung einer einvernehm-lichen Scheidung ist die Einigkeit über das Sorgerecht. Eine Entscheidung darüber fällt normalerweise nur auf Antrag einer Partei. Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern bleibt auch nach der Scheidung bei beiden Elternteilen. Umgangsrecht? Beide Eltern müssen sich über den Umgang einigen, notfalls mit Hilfe des Jugendamts, schlimmstenfalls muss das Gericht über den Umgang entscheiden und eine Lösung finden. Eine einvernehmliche Lösung kommt jedoch dem Kindeswohl immer entgegen! Wartezeit? Liegt ein notarieller Vertrag über den Verzicht des Versorgungsausgleichs vor, kann die Scheidung auch ohne Wartezeit (Trennungszeit) von 1 Jahr eingereicht werden. Der Verzicht kann auch vor Gericht erklärt werden. Gerichtskosten? Die Gerichtskosten werden vom Gericht nach Antragstellung angefordert. Der Antragsteller zahlt zunächst alle Kosten an die Gerichtskasse. Ein Ausgleich der Kosten ist danach die Regel, falls keine andere Vereinbarung getroffen wird. Scheidungsvereinbarung? Wenn Einigkeit bei allen Themen herrscht, kann man direkt beim Notar eine Scheidungsvereinbarung/ Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen. Das Gericht führt danach die Scheidung nur noch formal durch. Ein Anwalt ist nötig. Scheidungstermin? Sobald alle Unterlagen vollständig beim Gericht vorliegen und ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss, bestimmt das Gericht einen Termin zur Scheidung. Bei diesem ist Ihre Anwesenheit in aller Regel nötig.
Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Ehescheidung.
Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Ehescheidung.

Termine?

Die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant findet überwiegend über das Internet und Telefon oder per Briefpost statt, sodass in der Regel kein Anwaltsbesuch vor Ort erforderlich ist. Bei Bedarf ist ein persönlicher Besprechungstermin ohne Mehrkosten möglich.

Tempo?

Ein noch einfacherer und schnellerer Weg zur Scheidung als mit unserem online ausgefüllten Scheidungsformular ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften praktisch nicht möglich.

Scheidung online?

Nur die Formalitäten werden online bearbeitet. Ein Gerichtstermin beim zuständigen Amtsgericht ist notwendig. Das persönliche Erscheinen ist nahezu immer Voraussetzung.

Verfahrenskostenhilfe?

Verfahrenskostenhilfe ist möglich, wenn Sie Geringverdiener sind. Wir stellen für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Die entsprechenden Unterlagen senden wir Ihnen zu.

Kompetenz?

Wir sind seit über 10 Jahren im Familienreht tätig. Qualität und Aufwand sind absolut identisch zur „normalen“ Scheidung.

Kosten?

Günstiger als per Scheidung „online“ geht es nicht. Wir nutzen für Sie alle Reduzierungsmöglichkeiten aus für eine kostengünstige Scheidung. Bei Einvernehmlichkeit können sich die Eheleute die Kosten für einen Anwalt teilen. Einer ist aber Pflicht!

Kurze Ehezeit?

Wenn die Ehezeit unter 3 Jahren liegt, ist eine Durchführung des Versorgungsausgleichs nur auf Antrag einer Partei möglich, auch bei erheblichen Anwartschaften.

Ausschluss?

Die Eheleute können eine Vereinbarung treffen, dass auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird. Das Gericht prüft lediglich die Ausgewogenheit bzw. Sittenwidrigkeit des Verzichts.

Versorgungsausgleich?

Es werden die Rentenan- wartschaften und die Beamtenver- sorgung, die die Eheleute während der Ehe angesammelt haben, ausgeglichen und je zur Hälfte beim anderen angerechnet. Bei der Scheidung wird der Versorgungs- ausgleich in der Regel durchgeführt.

Sorgerecht?

Voraussetzung einer einvernehm- lichen Scheidung ist die Einigkeit über das Sorgerecht. Eine Entscheidung darüber fällt normalerweise nur auf Antrag einer Partei. Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern bleibt auch nach der Scheidung bei beiden Elternteilen.

Umgangsrecht?

Beide Eltern müssen sich über den Umgang einigen, notfalls mit Hilfe des Jugendamts, schlimmstenfalls muss das Gericht über den Umgang entscheiden und eine Lösung finden. Eine einvernehmliche Lösung kommt jedoch dem Kindeswohl immer entgegen!

Wartezeit?

Liegt ein notarieller Vertrag über den Verzicht des Versorgungsausgleichs vor, kann die Scheidung auch ohne Wartezeit (Trennungszeit) von 1 Jahr eingereicht werden. Der Verzicht kann auch vor Gericht erklärt werden.

Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten werden vom Gericht nach Antragstellung angefordert. Der Antragsteller zahlt zunächst alle Kosten an die Gerichtskasse. Ein Ausgleich der Kosten ist danach die Regel, falls keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Scheidungsvereinbarung?

Wenn Einigkeit bei allen Themen herrscht, kann man direkt beim Notar eine Scheidungsvereinbarung/ Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen. Das Gericht führt danach die Scheidung nur noch formal durch. Ein Anwalt ist nötig.

Scheidungstermin?

Sobald alle Unterlagen vollständig beim Gericht vorliegen und ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss, bestimmt das Gericht einen Termin zur Scheidung. Bei diesem ist Ihre Anwesenheit in aller Regel nötig.